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Unsere AGB´s

Weil's dazu gehört:

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Vermittlungstätigkeiten


Wir werden ausschließlich aufgrund dieser AGB tätig. Jegliche Aufnahme des Geschäftsverkehrs gilt als vorbehaltlose Zustimmung zu diesen AGB und Abschluss eines Vermittlungsvertrages. Der Vertragsab­schluss erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB und der im Angebot ersichtlichen Konditionen. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zum Vertragsabschluss bedarf es keiner schriftlichen Bestätigung des Kunden oder des Maklers.


2. Unsere Mietobjekte


-  Lagerhallen                                -  Wohnungen

-  Geschäftslokale                        -  Büroflächen


3. Gestaltung des Mietvertrages


Wir übernehmen für Sie die ganze Gestaltung und Abschluss des Mietvertrages. Die Kosten der Vergebührung des Mietvertrages trägt zur Gänze der Mieter.


4. Zahlung der Miete


Die Zahlung der Miete ist auf Rechnung und spätestens bis zum 15. jedes Monats zu entrichten.

In diesem Betrag sind anteilsmäßig keine Betriebskosten inbegriffen. Die Aufstellung der Betriebskostenabrechnung erfolgt jährlich. Die monatlichen Betriebskostenabrech­nungen werden in der Rechnung getrennt ausgewiesen.


Mahnplan

Zahlung jeder Rechnung spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt.


1. Mahnung:      2 Wochen nach Fälligkeit der Rechnung, Fristsetzung 2 Wochen

2. Mahnung:      4 Wochen nach Fälligkeit der Rechnung, Fristsetzung 2 Wochen


7 Tage nach Fristablauf der 2. Mahnung: 12 % Verzugszinsen


€ 15,- Mahnspesen, Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens und Einschalten eines Rechtsanwalts oder eines Inkassobüros


Umsatzsteuersätze der Mietobjekte:

Büroräume 20 %

Lagerhallen 20 %

Geschäftslokale 20 %

Wohnungen 10 % 


5. Aufgaben der Hausverwaltung

  • Verwalter muss dafür sorgen, dass das Haus in Ordnung ist und bewohnbar gehalten wird.

  • Abrechnung (Einnahmen und Ausgaben der Liegenschaft, Entwicklung und Verzinsung der Rücklage, die Bedienung der gemeinsamen Hypothekardarlehen) ist bis spätestens 30. Juni des Folgejahres jedem Mieteigentümer vorzulegen.

  • Der Verwalter muss vor Ablauf jedes Jahres eine Vorschau (auf das nächste Jahr) auflegen. Der Mieteigentümer soll über die Kosten des Folgejahres informiert werden.

  • Für Verbesserungs- und Erhaltungsarbeiten müssen mehrere Angebote eingeholt werden.

  • technische Betreuung (bei Schadensfällen muss der Hausverwalter eine Firma mit der Reparatur beauftragen)


6. Meldung von Schäden


Schäden am Mietobjekt müssen unverzüglich gemeldet werden, betrefflich Schadensersatz gilt das Verursacherprinzip.


7. Bekanntgabe von Änderungen


Sie sind dazu verpflichtet, uns alle Änderungen betreffend Firmennamen, Firmenadresse sowie sonstigen Änderungen mitzuteilen.


8. Kündigung des Mietverhältnisses


Vom Mieter kann der Mietvertrag auch innerhalb der Vertragsdauer mit Kündigungsfrist von 3 Monaten, zum Ende des Kalendermonats, gekündigt werden.

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